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Welches Kennzeichen braucht der Fahrradträger?

Bei Heck-Fahrradträgern taucht das Problem auf, dass das amtliche Kennzeichen auf dem Auto verdeckt werden kann. Bei Kupplungsträgern für das Fahrzeugheck ist das der Regelfall. Daher ist bei Fahrradträgern für die Anhängerkupplung schon vorgesehen, dass ein zusätzliches Nummernschild angebracht werden kann. In Deutschland muss ein Träger für Fahrräder gewährleisten, dass das Nummernschild ersichtlich ist. Ein drittes Kennzeichen am Fahrradträger für die Anhängerkupplung muss also angebracht werden. Auch in unserem Fahrradträger Test benötigen die Produkte, welche ein zusätzliches Kennzeichen vorsehen, auch ein Kennzeichen. Dieses Nummernschild am Fahrradträger muss mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs übereinstimmen, um die rechtlichen Vorschriften zu erfüllen.

Auch Länderspezifisch gibt es zudem einige Vorschriften, welche sich beispielsweise in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unterscheiden.

Nicht nur die Sicht, auch die Höchstgeschwindigkeit spielt hierbei eine große Rolle, welche bei Missachtung empfindliche Strafen mit sich bringen kann.

Wozu benötige ich ein Nummernschild am Fahrradträger?

Nicht bei jedem Fahrradträger ist es nötig ein zusätzliches Nummernschild anzubringen. Bei jenen, welche das amtliche Kennzeichen verdecken ist es jedoch gesetzlich und rechtlich vorgeschrieben. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist genau vorgeschrieben welche Arten von Anbauten mit einem zusätzlichen Nummernschild versehen werden müssen.

Bei Dachträgern beispielsweise ist es somit nicht nötig ein drittes Schild anzubringen, da das hintere Kennzeichen in diesem Fall nicht verdeckt wird.

Bei den Produkten, welche in unserem Test geprüft wurden, ist es allerdings bei vielen Modellen nötig, da meist die Befestigung an der Anhängerkupplung erfolgt und somit bauartbedingt das transportierte Fahrrad die Sicht auf die Nummerntafel verdeckt.

Was muss bei einem zusätzlichen Kennzeichen beachtet werden?

Hier gibt es vor allem im Vergleich mit Österreich oder der Schweiz gravierende Unterschiede in den genannten Ländern.

In Deutschland muss ein drittes Nummernschild gleich dem amtlichen Kennzeichen sein. Es ist zwar nicht nötig, dass Schild abzustempeln, jedoch muss die Nummer die gleiche sein. So sind Verwechslungen ausgeschlossen. Wird dies nicht beachtet, drohen empfindliche Strafen für den Fahrzeugführer. Soll der Fahrradträger an mehreren Fahrzeugen zum Einsatz kommen, sollten gleich zu Beginn alle eventuellen Nummernschilder beschafft werden, um den Fahrradträger dann auch einsetzten zu dürfen.

Anders gestaltet sich die Lage hingegen in Österreich. Hier muss eine sogenannte rote Kennzeichentafel genutzt werden. Dabei handelt es sich um ein rotes Nummernschild, welches auf dem Träger angebracht wird. Das Problem daran ist, dass in einigen Ländern eben jene roten Kennzeichen verboten sind. Beispielsweise im Nachbarland Ungarn. Genau Informationen findet man auch im Kraftfahrgesetz. Deutsche Fahrzeuge dürfen natürlich in Österreich auf der Durchreise ihre gewohnten Nummernschilder angebracht lassen.

Auch in der Schweiz gibt es individuelle Regelungen und Gesetze wie mit dem Anbau von Fahrradträgern verfahren werden muss.

Muss überstehende Ladung noch anders gekennzeichnet werden?

Ja, in manchen Ländern schon. Während in Deutschland der Fahrradträger als fest mit dem Fahrzeug verbunden gilt und somit nicht mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden muss, gibt es in Spanien und Italien die Regelung einer definierten Warntafel. Diese muss gut sichtbar am letzten Fahrrad angebracht werden.

Sonstiges über Kennzeichen am Fahrradträger

Auch die Kosten für ein drittes Nummernschild sind in Deutschland recht überschaubar. Mehr als 50 Euro wird man nicht einplanen müssen, um das Schild zu erwerben. Das Bußgeld indes liegt bei über 60 €, wenn man lediglich einmal erwischt wird. Diese Kosten kann man sich mit einer einmaligen sinnvollen Investition also sparen. Alternativ kann kurzfristig auch das hintere Nummernschild des Fahrzeugs verwendet werden, das muss aber sofort nach entfernen des Radträgers natürlich wieder am Fahrzeug angebracht werden. Auf Komfortgründen entscheiden sich daher die meisten Anwender für den Kauf eines zusätzlichen Nummernschildes.


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Kommentare

Gerhard Ecker 30. August 2022 um 13:44

Wir fahren mitte September mit den PKW
und einen Fahrradträger auf Anhängerkuplung von der Schweiz nach Deutschland ( Ferien ). Darf ich mit den roten Kennzeichen am Fahradträger in Drutschland fahren?
Liebe Grüsse, Geri

Antworten

Marcel 18. September 2022 um 17:27

Hallo Geri,

sorry für die längere Wartezeit, wir waren auch noch auf Tour.
Ich bin kein Verkehrsrechtler, aber andere Schweizer Autos fahren ohne Probleme hier in D auf den Straßen und mir ist auch keine Vorgabe gegen die roten Nummernschilder bekannt, somit sollte das i.O. sein. Der Fahrradträger zählt ja in Deutschland zur Ladung und somit zum Auto. Du musst hier meinem Wissen nach keine weiteren Vorgaben beachten, solange dein Fahrzeug verkehrssicher ist und das Nummernschild gut lesbar angebracht ist.

Danke für die Frage und gute Reise,
Marcel

Antworten

Josef Kretz 4. Juli 2021 um 14:28

Wir fahren Anfang August mit dem PKW mit einem Heckfahrradträger mit zwei Fahrrädern nach Österreich. Am Heckträger befindet sich ein Wiederholungskennzeichen des PKW. Genügt dies. Was muss ich evtl. beachten.

LG

Antworten

Marcel 6. Juli 2021 um 22:40

Hallo,

in Österreich hat man zwei Möglichkeiten für das Nummernschild:
– Du kannst eine sogenannte „Rote Tafel“ mit dem Kennzeichen deines Autos anbringen
– Das hintere Nummernschild des Autos oder ein Wiederholungskennzeichen am Fahrradträger ist alternativ erlaubt

Da die rote Tafel in anderen Ländern Probleme macht, ist deine Lösung okay aus meiner Sicht.

LG,
Marcel vom mein-fahrradträger.de – Team

Antworten

Darf ein leerer Fahrradträger am Auto verbleiben? – Mein Fahrradträger 19. April 2020 um 16:25

[…] Rechtlich gesehen muss ein Kupplungsträger nur dann bei Nichtgebrauch abgenommen werden, wenn das Kennzeichen teilweise oder ganz verdeckt wird. Du solltest jedoch im Kopf behalten, dass durch einen dauerhaft montierten Heckträger oder […]

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Rechte, Pflichten und Vorschriften zum Fahrradträger – fahrradtraeger-anhaengerkupplung-tests.de 2. Januar 2019 um 08:13

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