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Brauchen Fahrradträger für die AHK eine ABE?

Wer sein Fahrrad mithilfe von einem Fahrradträger transportieren möchte, muss einige Dinge bezüglich der Betriebserlaubnis (ABE) beachten. Genauere Regelungen hierzu findet man im StVZO. Bei einem  Fahrradträger handelt es sich um ein Gestellt, welches meistens auf dem Dach (Dachträger) oder am Heck (Heckträger) befestigt wird. Ein Fahrradträger wird rechtlich gesehen als eine Ladung betrachtet. Für diese Ladung ist keine ABE oder TÜV-Abnahme vorgesehen. Genauere Informationen hierzu findet man im § 30 StVZO. Dort ist auch festgehalten, dass ein Fahrradträger so lange keine Betriebserlaubnis benötigt, solange er keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.

Die meisten Fahrradträger für die Anhängerkupplung renommierter Hersteller, wie zum Beispiel Atera, Eufab, Thule oder Uebler werden jedoch bereits mit einer europäischen Betriebserlaubnis geliefert, sodass sich der Endkunde normalerweise nicht um diese rechtliche Randbedingung sorgen muss. Somit wird bestätigt, dass alle relevanten Vorschriften und Regelungen für den Betrieb eines Fahrradträgers auf der Anhängerkupplung beachtet wurden.

Falls ein vorhandener Träger keine ABE haben sollte, gibt es einige Vorschriften und Regelungen zu beachten. So dürfen die Länge, Breite und Höhe des Fahrradträgers nicht die rechtlichen Richtlinien überschreiten. Zudem müssen Beleuchtungs- und Kennzeicheneinrichtungen deutlich für andere Mitfahrer erkennbar sein. Andernfalls kann einem ein Bußgeld drohen. Die Fahrräder, die mithilfe von dem Fahrradträger transportiert werden, müssen so gesichert werden, sodass sie keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Deswegen ist es wichtig, dass Du Dir den passenden Träger für deine Fahrräder aussuchst. Die maximale Stützlast bei Anhängerkupplungen sollte ebenfalls mit beachtet werden.

Auch wenn dies nicht ideal ist, kann es vorkommen, dass ein Fahrradträger die Rücksicht einschränkt. Wenn dies der Fall sein sollte, musst Du auf der rechten Seite einen zweiten Außenspiegel anbringen. Andernfalls kann Dir ebenfalls ein Bußgeld oder im schlimmsten Fall auch Punkte bei Flensburg drohen.

 

Achtung: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung oder die Grundlage für eine technische Freigabe eines Produkts oder einer Handlung, sondern bildet den Stand unserer Recherche zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ab. Da auch der rechtliche Rahmen Änderungen unterworfen ist, sollte vor irgendwelchen Entscheidungen, immer eine eigene Prüfung der aktuellen Rechtslage erfolgen. Für Privatpersonen gilt das insbesondere vor Fahrten ins Ausland. Wir sind jedoch bemüht korrekte Informationen zu präsentieren

Bildquelle: Foto erstellt von jcomp – de.freepik.com


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Kommentare

Drewes,Eveline 4. Juni 2023 um 23:22

Hallo,liebe Fahrradfreunde! Ich fahre ein WB mit Fahrradträger am Heck für 2 Räder von
Hymer. Bin in eine Fahrkontrolle geraten und der festgestellte Mangel ist,das der Fahrradträger ohne Prüfzeichen ist. Mein Caravancenter ist ebenfalls mit der Sachlage überfordert. Vor 3 Jahren habe ich das Fahrzeug mit der kompletten Ausrüstung gekauft und war im vergangenem Jahr auch bei der DEKRA,keine Probleme. Habt Ihr eine Idee?
14 Tage habe ich Zeit zur Klärung. Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar . Freundliche Grüße, Eveline Drewes

Antworten

Marcel 5. Juni 2023 um 10:12

Hallo Eveline,
Ich nehme an, dass der Fahrradträger an deinem Wohnmobil fest montiert ist. Falls das so ist, könnte er einer Prüfpflicht unterliegen, wenn er nicht als Komponente in den Fahrzeugpapieren eingetragen wurde.
Da kenne ich mich aber nicht so ganz aus, da es sich mit Fahrradträgern auf der AHK anders verhält.
Vielleicht kann Dir doch aber die Verkehrspolizei noch mal genauer erklären, was Du tun sollst?

LG,
Marcel

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Susanne 3. März 2022 um 09:08

Wir haben ein us inspect Volvo XC60 mit anhängerkupplung. Allerdings Vierkant. Es entwickelt sich zu einer Odyssey mit verschiedene Adapter Teile um dine Kugelkupplung zu montieren. Volvo Händler ist auch nicht hilfreich. Jetzt habe ich im Internet einen Fahrradträger für Vierkant gefunden.
HERON 2.
Kann und darf ich diesen in der EU benutzen?

Antworten

Marcel 22. Mai 2022 um 21:04

Hallo,

sorry, für die Wartezeit bei meiner Antwort.

Da der Fahrer in erster Linie für die Ladungssicherung verantwortlich ist, würde ich annehmen, dass Du das rein rechtlich darfst. Ich bin aber nicht vom juristischen Fach und würde Dir daher nochmal die Abklärung mit einem Verkehrsclub empfehlen.

LG,
Marcel vom mein-fahrradträger.de – Team

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Manfred Knoppke 6. Juni 2021 um 12:57

Darf ich einen Fahrradträger aus den z. B. Niederlanden in Deutschland benutzen?

Antworten

Marcel 12. Juni 2021 um 09:01

Hallo,

viele Fahrradträger aus der EU, also auch den Niederlanden, haben gleich eine EU-Zulassung vom Hersteller bekommen. Damit darfst Du dann natürlich auch in Deutschland fahren. Vor jeder Fahrt solltest Du Dich aber vergewissern, dass der individuelle Fahrradträger noch sicher ist und die Fahrräder gut befestigt wurden. In einigen Ländern gibt es noch darüber hinausgehende Sonderregeln für Ladung, was ein Fahrradträger rechtlich gesehen ist. Einige aus den bekanntesten Urlaubsländern haben wir in einem Artikel zusammengefasst.

LG,
Marcel vom mein-fahrradträger.de Team

Antworten

Theo Smets 13. Mai 2021 um 16:39

Hallo, kann ich mein Thule träger für zwei Bikes etwas umbauen für einen E Scooter wen ich die zulässige normen und vor allem das zulässige belastbare Gewicht von der Kupplung nicht überschreite??????

Antworten

Marcel 14. Mai 2021 um 09:56

Hallo,

es kommt natürlich auf die genauen Baupläne an. Wenn die Gewichtsverteilung vom E-Scooter zwei Fahrrädern entspricht, sollte meinem Verständnis nach dein Plan in erster Näherung funktionieren. Du solltest aber die Momente am Kupplungskopf ähnlich lassen und zum Beispiel nicht einen meterlangen Ausleger an deinen Fahrradträger anschweißen und noch auf die 60 kg Zuladung hoffen. Wenn dein Scooter aber irgendwo zwischen den Radschienen befestigt wird, würde das vermutlich technisch funktionieren vom Gewicht her.

Da aber letztlich Du als Fahrer immer für die Ladungssicherung verantwortlich bist, sollte dich die Sicherheit der Konstruktion überzeugen. Du kannst uns ja aber gerne mal ein Bild von deinem Werk posten …

LG,
Marcel vom mein-fahrradträger.de – Team

Antworten

Klaus Blaschke 18. April 2021 um 13:10

Hallo, habe mir einen Fahrrad-Heckträger von MENABO Polaris 2 zugelegt, macht einen stabilen Eindruck und erfüllt auch die StVZO, Problem für mich : das System stützt sich mit einem Bügel und 2 Gummipuffer auf der Heckscheibe ab, Die dahin abgeleitete Kraft sowie die Schwingungen übertragen sich dann auf die Heckscheibe. Außerdem muss dafür der Heckscheiben Scheibenwischer demontiert werden.
Ist das zulässig ?? Kennt jemand die ABE für dieses Gerät ??

Antworten

Marcel 25. April 2021 um 13:51

Hallo,

leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Bei einer kurzen Internetrecherche habe ich auch nichts gefunden. Eventuell kann man Dir auf der Herstellerseite beim Support oder bei deinem Verkäufer weiterhelfen.

Ich hoffe, das hilft Dir zumindest ein wenig weiter
Marcel vom mein-fahrradträger-team

Antworten

Thomas K. 15. April 2021 um 10:56

Hallo, gibt es bestimmte Regelungen, wenn ich einen Fahrradträger an meinem Wohnmobil auf der AHK mitführen möchte (Abstand zu den Aussenleuchten).
Oder kann ich jeden herkömmlich Träger für das Wohnmobil nutzen.

Antworten

Marcel 15. April 2021 um 22:06

Hallo Thomas,

uns ist nicht bekannt, dass für Wohnmobile andere oder spezielle Regeln gelten als für „normale“ Autos, die in unserem Artikel dazu beschrieben sind. Mit der Fahrzeugbreite oder selbst einem Konflikt mit den Rückleuchten solltest Du somit keine Probleme haben, zumal der Aufbau von einem WoMo meist breit genug für einen Fahrradträger ist. Bei einem reinen Heckträger (ohne AHK) muss da schon mehr auf Nummernschild und Rückleuchten geachtet werden, aber diese sind ja bei einem AHK-Fahrradträger sowieso dabei.
Was natürlich beachtet werden muss sind die maximale Fahrzeugbeladung und die Achslast der Hinterachse deines Fahrzeugs. Oft sind diese Werte bei beladenen Wohnmobilen schon grenzwertig und mit Fahrradträger wirst Du in der Hinsicht leider eher noch weniger Freiraum haben.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter,
Marcel vom mein-fahrradträger-team

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Karl-Heinz Schneider 7. Februar 2021 um 17:30

Ich möchte demnächst einen Träger für zwei eBikes kaufen. Das geeignete Modell zu finden, ist leider ziemlich problematisch. Die Stützlast meines PKW beträgt nur 65 kg, der D-Wert der AHK ist 7,1 kN und das Gewicht der beiden eBikes ohne Akkus beträgt 46,2 kg. Die Webseite empfiehlt bei diesen Daten eigentlich nur den Uebler i21 mit dem geringsten Eigengewicht von 13 kg. Leider grenzt Uebler die max. Zuladung bei Stützlasten unter 75 kg stark ein. Eine Anfrage beim Hersteller brachte leider keine befriedigende Antwort. Schade, dass man auf der Webseite kaum etwas findet, wenn es um die Berechnung der max. Zuladung des Trägers geht. Es muss doch eine „wasserdichte“ Berechnungsformel geben.

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Marcel 9. Februar 2021 um 11:29

Hallo Herr Schneider,

danke für die tolle Frage. In der Tat gibt es so eine Berechnungsformel und wir haben auch eine kleine Infografik in diesem Artikel dazu erstellt. Da sie mir aber schon alle Daten gegeben haben, können wir ihr Beispiel kurz durchrechnen:
Bei 65 kg max Stützlast und einem Fahrradgewicht für die zwei Bikes von 46,2 kg bleiben 18,8 kg (65 kg-64,2 kg) für das Eigengewicht des Fahrradträgers. Zu diesen Parametern habe ich hier mal den entsprechenden Produktfilter eingestellt und sehe so auch weitere Modelle von Westfalia, Thule oder Atera, die ihre Anforderungen erfüllen. Diese Hersteller geben meines Wissens keine Einschränkung für den Stützlastbereich an.

LG
ihr Team von mein-fahrradträger.de

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